Das Thema wurde aus verschiedenen Blickwinkeln sehr differenziert behandelt. Prof. Dr. med. Heribert Kentenich von der Humboldt-Universität Berlin stellte das Problem der Samenspende, der Eizellspende und der Leihmutterschaft nicht nur aus medizinischer Sicht dar, sondern auch aus psychosozialer Perspektive. Für Frauenärzte und Reproduktionsmediziner sei wegen der besonders sensiblen Beratungssituation, die weit über das rein medizinische hinausgehe, eine psychotherapeutische Ausbildung notwendig. Der Arzt sei kein Klempner für Ei- und Samenzellen, er behandele Paare, homosexuelle und heterosexuelle Paare oder alleinstehende Frauen. Und da müsse er auch denen zur Seite stehen, denen der Kinderwunsch nicht erfüllt werden könne, auch nicht durch Reproduktionsmedizin. Die Eizellspende, in vielen europäischen Staaten erlaubt, ist hierzulande verboten und kann sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Daraus ergäben sich auch viele rechtliche Probleme für die Ärzteschaft. So gehen Frauen aus Deutschland etwa zu 2000-3000 Behandlungszyklen pro Jahr ins Ausland. Wenn eine Frau dann vorher zum Arzt hierzulande kommt und sagt, sie brauche als Voraussetzung für ihre Behandlung im Ausland eine Hormonuntersuchung, sei es unklar, ob das schon als Beihilfe zu einer Straftat gewertet werden müsse. Kentenich wünscht sich von der Politik weniger Eingriffe in die Patientenautonomie und eine bessere Beratungskultur. Das Zusammenspiel der behandlungsabhängigen Beratung, zuständig ist der Arzt, mit der behandlungsunabhängigen Beratung, das sind die psychosozialen Beratungsstellen, sei noch nicht optimal geregelt.