DAT 2023 - Nachlese

Familienrecht auf dem Anwaltstag am 12. und 15. Juni 2023 in Wiesbaden

Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsausgleich, mit Eheverträgen und mit Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Einen Streit gar nicht erst entstehen zu lassen, ist nachhaltiger als die rechtliche Austragung womöglich gar vor Gericht – so die Prämisse der diesjährigen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV auf dem Anwaltstag. Dementsprechend ging es vor allem um streitvermeidende Vereinbarungen und um die außergerichtliche Schlichtung von Auseinandersetzungen.

Nachhaltige Rente – Hinweise zum Versorgungsausgleich

Bereits vor den Präsenzveranstaltungen in Wiesbaden wurde in einer Online-Konferenz unter der Moderation von Rechtsanwältin Charlotte Guckenmus und Rechtsanwalt Peter Hartmann der Versorgungsausgleich thematisiert. Weil hier mehrere Rechtsgebiete betroffen sind, wurde die Veranstaltung in Kooperation der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Sozialrecht, Syndikusanwälte sowie den Arbeitsgemeinschaften Anwältinnen und dem Forum junge Anwaltschaft durchgeführt. Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, erläuterte eingangs, was bei Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist. Dabei spiele für den beratenden Anwalt/die beratende Anwältin eine Vielzahl von Einzelaspekten eine Rolle, nicht zuletzt auch zu möglichen haftungsrechtlichen Stolperfallen. Einzelnen "problemgeneigten" Fallkonstellationen widmete sich anschließend der Familienrechtsanwalt Klaus Weil. Beispiel dafür können ausländische Rentenanrechte oder private Rentenanrechte (zum Beispiel Lebensversicherungen) sein. Die rentenrechtlichen Auswirkungen des Todes der ausgleichsberechtigten Person beleuchtete abschließend die Syndikusanwältin Patricia Köster von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Eheverträge vor und nach der Ehe

Auch die Präsenzveranstaltung in Wiesbaden wurde kooperativ organisiert. Gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat und Mediation ging es nach einer Begrüßung durch die Arbeitsgemeinschaftsvorsitzenden um eine effektive Streitvermeidung. Eine wichtige Rolle spielen dabei vorsorgende Eheverträge beziehungsweise Scheidungsvereinbarungen. Werden hier Regelungen getroffen, mit denen die Parteien "leben können", können viele Streitpunkte ausgeräumt werden, bevor sie überhaupt entstehen. Wie solche Vereinbarungen vor der Ehe, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Partner gerade nicht an Trennung denken (wollen), gelingen kann, erklärte die Lübbecker Rechtsanwältin und Notarin Monika Hähn. Hier seien nicht nur psychologisches Geschick, sondern auch gewisse hellseherische Fähigkeiten von Nutzen, denn wer wisse schon, wie sich die Eheverhältnisse entwickeln werden. Rechtsanwält:innen, die hier beraten, müssten deshalb besonders sorgfältig den bereits bekannten Sachverhalt und die Wünsche der künftigen Eheleute ermitteln. Nicht alles kann in diesem Zeitpunkt bereits umfassend geregelt werden, ein vorsorgender Ehevertrag müsse aber die Kernpunkte (Unterhalt, Güterrecht, Kinderbetreuung und Elterliche Sorge u.a.) enthalten, das grundsätzliche Ziel der Vereinbarung erkennen lassen und dafür eine belastbare Geschäftsgrundlage schaffen.

Wenn das Tischtuch zerschnitten ist

Anders sieht die Situation aus, wenn ein "nachsorgender Ehevertrag" (Scheidungsvereinbarung) geschlossen werden soll. Der Sachverhalt ist hier klar und wegen des retrospektiven Charakters bestehe ein größerer Regelungsspielraum, erklärte Rechtsanwalt und Notar Andreas Janßen. Er wies aber auch darauf hin, dass genauso wie beim vorsorgenden Ehevertrag auch bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung die intensive Kommunikation mit den Parteien von überragender Bedeutung ist. Oft kämen Mandanten zu ihm mit einem bestimmten Anliegen (z.B. zum Eigenheim), im Verlaufe des Gespräches ergebe sich dann nicht selten umfangreicher weiterer Regelungsbedarf, erzählte Janßen. Zu den Materien, die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden können, gehören unter anderem das Güter- und Vermögensrecht, konkret können beispielsweise Übereinkünfte zu Bankkonten und sonstigem Eigentum fixiert, unterhaltsrechtliche Fragen (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt) und solche zur Sorge und zum Umgang geklärt sowie Bestimmungen zur Ehewohnung und zu Haushaltsgegenständen getroffen werden. Der Referent gab hier konkrete Formulierungsvorschläge.

Streitschlichtungsmöglichkeiten

Kommt es aber doch zum Rechtsstreit gibt es Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung, die für die Parteien möglicherweise akzeptabler sind als ein Gerichtsurteil. Neben der Mediation, die die Fachanwältin und Notarin Susann Barge-Marxen anschaulich vorstellte, kommt auch die so genannte CLP (Collaborative Law and Practice) ein in Betracht. Gemeint ist damit ein eigenständiges konsensuales Verfahren, das zum Ziel hat, eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung unter den Konfliktparteien herbeizuführen. Wie es konkret funktioniert, erklärten die Rechtsanwältin und Notarin Petra Stolter und die Dipl.-Sozialpädagogin Gerburg Lutter. Hauptunterschied zur Mediation ist dabei, dass jede Partei von einem eigenen CLP-Anwalt/einer eigenen CLP-Anwältin vertreten wird, die kooperativ – nicht konfrontativ! – versuchen, den Konflikt zu lösen. Dieses gemeinsame Bekenntnis aller Beteiligten zum Konsens setze Energie frei, auch schwierige Phasen in der Verhandlung aus- und durchzuhalten. Der CLP-Anwalt/die CLP-Anwältin ist in einer Doppelrolle tätig: in Form der rechtlichen einseitigen Beratung und in Form der Verfahrensleitung im Zusammenspiel mit allen anderen Beteiligten. Allerdings kann ein CLP-Verfahren recht teuer werden, jedenfalls dann, wenn es scheitert. Die CLP-Anwält:innen dürfen nämlich ihre Mandanten nicht im weiteren Verfahren vertreten – weder außergerichtlich noch gerichtlich. Vorab vereinbart wird in der Regel auch, dass keine Zeugenbenennung der CLP-Anwälte im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt. Auf der anderen Seite bietet ein CLP-Verfahren Vorteile, insbesondere, wenn die Parteien durch gemeinsame Kinder verbinden bleiben und deshalb auf ein auch zukünftiges konstruktives Miteinander angewiesen sind.

Erwachsenenadoption

Etwas aus dem thematischen Rahmen fiel der Abschlussvortrag von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel zur Volljährigenadoption. Die dahinterstehende Motivation, so die Erfahrungen, seien dabei in der Regel weniger ideeller als vielmehr finanzieller Natur. Häufig gehe es um steuerliche oder erbschaftsrechtliche Gründe, die Menschen bewegen, einen Erwachsenen zu adoptieren. Die "sittliche Rechtfertigung", die das Gesetz voraussetze, sei daher oft nicht mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis. Zu beachten ist, dass eine Adoption "nachhaltiger" sein kann, als den Adoptierenden lieb ist: Die Adoptierten sind, wie die eigenen Kinder, schwer wieder loszuwerden, so Schöneburg-Wessel zum Schluss seines Vortrages und damit auch der Veranstaltung.

Der traditionelle Empfang der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand wie üblich im Anschluss statt. Nach den Dankesworten des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Jochem Schausten ergriff die Präsidentin des DAV Edith Kindermann das Wort. Sie appellierte an die Kolleginnen und Kollegen die neuen Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit, die die BRAO-Reform eröffnet hat, zu nutzen und bittet um Rückmeldungen zu entsprechenden Erfahrungen. Nachdrücklich forderte Sie den Gesetzgeber auf, endlich die langerwarteten familienrechtlichen Reformen insbesondere im Kindes- und im Ehegattenunterhaltsrecht konkret anzugehen. Außerdem beklagte sie zunehmende Fehler beim Versorgungsausgleich. In der Regel würden die zu Lasten der wirtschaftlich Schwächeren gehen, hier brauche es dringend eine Lösung, so Kindermann. Und zu guter Letzt erinnerte sie den Gesetzgeber an seine Verpflichtungen bei der RVG-Anpassung und bei der Justizdigitalisierung.

Rechtsanwältin und Notarin Monika Hähn
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
RA Jochem Schausten, Vorsitzender der AG Familienrecht
RAuNin Monika Hähn, RAuNin Silvia C. Groppler, Verena Mittendorf (ehemal. DAV-Präsidiumsmitglied) RAuNin Katrin Bender, N.N.
Der Abschluss eines erfolgreichen Anwaltstages